| 1 | Und der HERR redete zu Mose und sprach: | |
| 2 | Befiehl den Söhnen Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt darauf acht haben, mir meine Opfergabe, meine Speise, in Form der mir [zukommenden] Feueropfer zu ihrer festgesetzten Zeit darzubringen, mir zum wohlgefÀlligen Geruch! | |
| 3 | Und sage zu ihnen: Das ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: zwei einjĂ€hrige LĂ€mmer ohne Fehler, tĂ€glich als regelmĂ€Ăiges Brandopfer. | |
| 4 | Das eine Lamm sollst du am Morgen bereiten, und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei Abenden bereiten; | |
| 5 | und zum Speisopfer ein zehntel Efa WeizengrieĂ, gemengt mit einem viertel Hin gestoĂenen Ăles | |
| 6 | - ein regelmĂ€Ăiges Brandopfer, das am Berge Sinai eingesetzt wurde, zum wohlgefĂ€lligen Geruch, ein Feueropfer fĂŒr den HERRN -; | |
| 7 | und das dazugehörige Trankopfer, ein viertel Hin fĂŒr je ein Lamm; im Heiligtum sollst du als Trankopfer Rauschtrank fĂŒr den HERRN spenden. | |
| 8 | Und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei Abenden bereiten; wie das Morgen-Speisopfer und das dazugehörige Trankopfer sollst du es bereiten, ein Feueropfer von wohlgefĂ€lligem Geruch fĂŒr den HERRN. | |
| 9 | Und am Sabbattag zwei einjĂ€hrige LĂ€mmer ohne Fehler und als Speisopfer zwei Zehntel WeizengrieĂ, gemengt mit Ăl, und das dazugehörige Trankopfer. | |
| 10 | [Es ist] das Brandopfer des Sabbats an jedem Sabbat, [zusĂ€tzlich] zum regelmĂ€Ăigen Brandopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. | |
| 11 | Und am Anfang eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer darbringen: zwei Jungstiere und einen Widder, sieben einjÀhrige LÀmmer ohne Fehler; | |
| 12 | und zu jedem Stier drei Zehntel WeizengrieĂ, gemengt mit Ăl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel WeizengrieĂ, gemengt mit Ăl, als Speisopfer; | |
| 13 | und zu jedem Lamm je ein Zehntel WeizengrieĂ, gemengt mit Ăl, als Speisopfer. [Es ist] ein Brandopfer, ein wohlgefĂ€lliger Geruch, ein Feueropfer fĂŒr den HERRN. | |
| 14 | Und die dazugehörigen Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zum Stier gehören und ein drittel Hin zum Widder und ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer zum Neumond in jedem Monat nach den Monaten des Jahres. | |
| 15 | Und ein Ziegenbock zum SĂŒndopfer fĂŒr den HERRN soll [zusĂ€tzlich] zum regelmĂ€Ăigen Brandopfer und dem dazugehörigen Trankopfer bereitet werden. | |
| 16 | Und im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, ist Passah fĂŒr den HERRN. | |
| 17 | Und am fĂŒnfzehnten Tag dieses Monats ist ein Fest; sieben Tage sollen ungesĂ€uerte Brote gegessen werden. | |
| 18 | Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. | |
| 19 | Und ihr sollt ein Feueropfer darbringen, ein Brandopfer fĂŒr den HERRN: zwei Jungstiere und einen Widder und sieben einjĂ€hrige LĂ€mmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; | |
| 20 | und das dazugehörige Speisopfer, WeizengrieĂ, gemengt mit Ăl: drei Zehntel sollt ihr opfern zum Stier und zwei Zehntel zum Widder; | |
| 21 | je ein Zehntel sollst du bereiten zu jedem Lamm von den sieben LĂ€mmern; | |
| 22 | und einen Ziegenbock als SĂŒndopfer, um SĂŒhnung fĂŒr euch zu erwirken. | |
| 23 | AuĂer dem Morgen-Brandopfer, das zum regelmĂ€Ăigen Brandopfer gehört, sollt ihr das bereiten. | |
| 24 | Solche [Opfer] sollt ihr sieben Tage lang tĂ€glich bereiten als Speise, als Feueropfer von wohlgefĂ€lligem Geruch fĂŒr den HERRN; [zusĂ€tzlich] zum regelmĂ€Ăigen Brandopfer und dem dazugehörigen Trankopfer soll es bereitet werden. | |
| 25 | Und am siebten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. | |
| 26 | Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. | |
| 27 | Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum wohlgefĂ€lligen Geruch fĂŒr den HERRN: zwei Jungstiere, einen Widder, sieben einjĂ€hrige LĂ€mmer; | |
| 28 | und das dazugehörige Speisopfer, WeizengrieĂ, gemengt mit Ăl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder, | |
| 29 | je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben LĂ€mmern; | |
| 30 | [und] einen Ziegenbock, um SĂŒhnung fĂŒr euch zu erwirken. | |
| 31 | AuĂer dem regelmĂ€Ăigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer sollt ihr sie bereiten - ohne Fehler sollen sie euch sein - mit den dazugehörigen Trankopfern. | |